Datum: 09.09.2010
URL:
www.hornbach-holding.de/investor/de/php/cont_investor_corpgov_dealings.php






Mit In-Kraft-Treten des § 15a WpHG in der Fassung durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz am 01. Juli 2002 müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihrer Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und Verwandten ersten Grades in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich und für die Dauer von einem Monat veröffentlicht werden.

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