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Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, beschließt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 20.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2009 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der Aktienrückkauf wurde am 12. November 2009 beendet. Es wurden insgesamt 17.810 eigene Aktien erworben.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Bekanntmachung des Vorstandsbeschlusses der HORNBACH-Baumarkt-AG zum Aktienrückkauf für Belegschaftsaktie

Ad-hoc-Mitteilung zur Bekanntmachung des Aktienrückkaufs

Wöchentliche Meldung: Stand Aktienrückkauf