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Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat am 27. Juni 2011 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 25.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2011 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.

Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

Der Aktienrückkauf wird am Tag nach der Hauptversammlung 2011, das heißt am 8. Juli 2011 beginnen und bis zum 31. Dezember 2011 zeitlich befristet.

Der Aktienrückkauf für die Ausgabe von Belegschaftsaktien wurde am 4. November 2011 beendet.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Bekanntmachung des Vorstandsbeschlusses der HORNBACH-Baumarkt-AG zum Aktienrückkauf für Belegschaftsaktie

Ad-hoc-Mitteilung zur Bekanntmachung des Aktienrückkaufs

Wöchentliche Meldung: Stand Aktienrückkauf